Robotowa A. Wörtliche und geisteswissenschaftliche Gründe der Selbstbildung: Besinnung der Lebenslaufzeit // Lebensbegleitendes Lernen. № 2, 2013, DOI: 10.15393/j5.art.2013.2083


Ausgabe 2

Lebenslanges Lernen

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Wörtliche und geisteswissenschaftliche Gründe der Selbstbildung: Besinnung der Lebenslaufzeit

Robotowa A S
(Sankt-Petersburg),
asrbotova@yandex.ru
Schlagwörter:
Selbstbildung
lebenslanges Lernen
Besinnung
Lebenslaufzeit
Lesen
schöngeistige Literatur
künstlerisch-bildliche Erkenntnis
Wort
Sprache
Rede
Diskurs
Text
Zusammenfassung: Der Artikel widerspiegelt die Ansicht der Autorin über die Selbstbildung als ein notwendiger Teil des Menschenlebens, als eine Widerspiegelung der Dynamik der Lebenslaufzeit (von Kindheit an bis zum Lebensabend), als ein informales Mittel des lebenslangen Lernens.
Das Hauptmittel der Analyse dieses Lebensphänomens ist die Vereinigung des wissenschaftlichen Nachdenkens und des Nachdenkens im Laufe der Selbstbeobachtung und Analyse. Während die Autorin die persönliche Lebenslaufzeit und die Tatsachen ihres eigenen Lebens einschätzt, bringt sie den Schwerpunkt, die Grundlagen, die Quellen und die individuelle Zielrichtung der Selbstbildung zum Vorschein. Die Selbstbildung wird als eine Bedingung der persönlichen Selbstveränderung und Selbstverbesserung, als ein Faktor der beruflichen und wissenschaftlichen Entwicklung gezeigt; die Vorteile der Selbstbildung werden mit den Institutionsformen des lebenslangen Lernens verglichen. Die Selbstbildung ist der Ausdruck der Initiative, der Aktivität, der Verantwortung des Menschen selbst, seine Überwindung der Trägheit der Existenz und der Berufstätigkeit.
Die Autorin strebte sich, den wörtlichen und geisteswissenschaftlichen Kern der Selbstbildung zu zeigen und erschloß die Bedeutsamkeit des Lesens, der schöngeistigen Literatur, der Arbeit mit den Wissenschaftstexten, der Verbesserung des beruflichen Diskurs und des Schaffens der eigenen wissenschaftlichen Werken im Leben und in der Arbeit der Hochschullehrerin.

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DOI: http://dx.doi.org/10.15393/j5.art.2013.2083